Tempo 30 – aber nur wenn erforderlich!

Die Freien Demokraten haben in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung dem Antrag zugestimmt, die Stadtverwaltung möge prüfen, auf welchen innerörtlichen Abschnitten von Landesstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer in der Stunde herabgesetzt werden sollte. Sie legen dabei den Akzent auf „Prüfen“, auf eine umfassende Bestandsaufnahme, wo eine Geschwindigkeitsbeschränkung nötig und sinnvoll und deshalb geboten sein könnte. Tempo 30 darf kein Selbstzweck sein, sondern ist nur dort sinnvoll, wo die Sicherheit es erfordert.

Es kann nicht darum gehen, den neuen rechtlichen Handlungsspielraum pauschal und flächendeckend nur deshalb zu nutzen, weil er den Kommunen eingeräumt wurde. Eine umfassende Prüfung hat deshalb die Belange des motorisierten Verkehrs einzubeziehen. Mobilität ist mehr als nur eine lästige Begleiterscheinung des modernen Lebens, die, wo immer möglich, einzuschränken wäre. Vielmehr ist Mobilität eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften und eine freiheitliche Gesellschaftsordnung nach unserem Verständnis. Sie ist deshalb auch ein selbstverständlicher Bestandteil des Alltags der Bürger. Überdies dienen Landesstraßen ihrer Bestimmung nach dem durchgehenden überörtlichen Verkehr und bilden zusammen mit den Bundesstraßen ein Verkehrsnetz.

Auch wenn die Hauptstraße in Vockenhausen nur ein kurzer Abschnitt der Landesstraße 3011 ist, sollte bei der Prüfung, ob Tempo 30 dort eingeführt wird, abgewogen werden, inwieweit die Bedürfnisse der Anrainer nach Verkehrssicherheit und Lärmschutz in einen sinnvollen Ausgleich mit der Notwendigkeit, eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur zu erhalten, in Einklang gebracht werden kann. Dazu schlagen die Liberalen vor, einschlägigen Sachverstand der Landesverkehrsbehörde heranzuziehen. Desgleichen bei der Landesstraße 3026 durch Niederjosbach, bei der die Kreuzung von Bahnstraße und Bezirksstraße ohnehin durch Ampeln gesichert ist, die den Schülern der Comeniusschule einen gefahrlosen Schulweg ermöglichen. Nicht akzeptabel wäre eine Tempo 30-Regelung, wenn hierfür auf eine Ampelschaltung verzichtet werden müsste und die Sicherheit auf dem Schulweg sogar noch herabgesetzt werden würde – genau solche Überlegungen soll die beschlossene Prüfung auch einbeziehen.

Eine Beschränkung auf 30 Kilometer in der Stunde auf der Königsteiner Straße in Ehlhalten (Landesstraße 3011) dürfte kaum mehr als symbolische Wirkung haben. Denn im unteren Abschnitt der Königsteiner Straße verhindern parkende Fahrzeuge am Straßenrand, dass der Begegnungsverkehr höhere Geschwindigkeiten erreichen kann. Und im oberen Teil in Richtung Heftrich, jenseits der Kreuzung mit der Kirchstraße, gilt ohnehin schon eine Tempobegrenzung auf 30 Kilometer in der Stunde. Zusätzlich wurde dieser Tage der „Blitzer“ zur Verkehrskontrolle in Betrieb genommen, der gerade auch die Motorradfahrer bremsen wird. Die Liberalen begrüßen deswegen eine ergebnisoffene Prüfung des rechtlichen Handlungsspielraums. Eine politische Bewertung, auf welchen Abschnitten eine Tempo 30-Regelung auch wirklich sinnvoll ist, muss hieran jedoch noch folgen.

Thomas Uber