Keine Windräder in den Eppsteiner Wald!
So sehr die Energiewende seinerzeit angepriesen wurde, so bitter sind die Konsequenzen, die jetzt auch Eppstein drohen. Jetzt drohen auch hier die Windrotoren, die geeignet sind, aus Landschaften, gar kulturellen Siedlungsräumen, regelrechte Industriebrachen zu machen.
Zwei Prozent der Flächen im Gebiet des Regionalverbands Frankfurt/Rhein-Main sollen für Windenergieanlagen reserviert werden. Im neuen Entwurf des „Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalen Flächennutzungsplan“ tauchen drei Teilflächen auf, die Eppstein im besonderen Maße beeinträchtigen: Eine auf Bremthaler, zwei auf Hofheimer Gemarkung in unmittelbar Nähe zu Eppstein. Alle drei Flächen lehnen die Eppsteiner Liberalen strikt ab.
Sie alle sind bewaldet, haben einen bedeutsamen Anteil an der Naherholung und Freizeitnutzung, werden überdies im noch geltenden Regionalen Flächennutzungsplan als Vorranggebiet für Natur und Landschaft sowie für den Regionalen Grünzug ausgewiesen und gelten zudem als Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz.
In weniger als einem Kilometer Entfernung grenzt die Anlage rund um den Neufville-Turm an die Fläche. Die Anlagen wären zudem im Sichtfeld des für Eppstein touristisch wertvollen Kaisertempels. Das zeigt deutlich, welche Beeinträchtigung für das Gesamtbild Eppsteins mit der Errichtung von Windenergieanlagen verbunden wäre.
Deshalb hält es die FDP für dringend geboten, mit dem „Teilplan Erneuerbare Energien“ nicht voreilig Nägel mit Köpfen, sprich: Riesenmasten mit Windrotoren, zu machen, sondern die ohnehin anstehende Überarbeitung des gesamten Landesentwicklungsplans abzuwarten. Dafür fordert die FDP die Erhöhung der Abstandsgrenzen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung nach dem Grundsatz 10H, also einem Abstand zur Wohnbebauung, der mindestens dem Zehnfachen der Höhe der Windkraftanlage entspricht. So hat es auch der FDP-Bundesparteitag am vergangenen Wochenende in Berlin beschlossen. Eine solche Regelung wird in Bayern bereits praktiziert und wurde gerichtlich bestätigt. Die jüngste Generation der Windkraftanlagen erreicht Höhen von 230 bis 240 Meter und erzeugt weit größere Belastungen für Menschen und Natur als die deutlich kleineren Anlagen, für die die heute gültigen Abstandsgrenzen eingeführt worden waren. Die Liberalen halten es für dringend geboten, bei steigenden Belastungen die Schutzkriterien anzupassen.
Außerdem sollte im Landesentwicklungsplan festgeschrieben werden, dass Wald grundsätzlich von der Windkraftnutzung ausgenommen wird. Industrieanlagen wie Windkraftrotoren gehören einfach nicht in den Wald. Die Konflikte mit dem Naturschutz, dem Trinkwasserschutz und der Nutzung des Waldes als Erholungsgebiet sind programmiert. Die Eingriffe in das Erdreich beim Bau von Windkraftanlagen sowie für die Zuwege ringsum sind überdies so massiv, dass der Wald und insbesondere geschützte Tierarten dauerhaft geschädigt würden. Für die Eppsteiner Liberalen steht fest: In den hiesigen Wald dürfen keine Windkraftanlagen!