Bettina Stark-Watzinger zur Corona-Krise

29.03.2020
Bettina Stark-Watzinger

 

ABGEORDNETE DER FREIEN DEMOKRATEN IM BUNDESTAG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Coronavirus hat unser Land verändert. Die Sorge um die Gesundheit von Familie oder Freunden, der Ausfall von Schulunterricht, die Schließung von Kindertagesstätten oder individuelle Einkommenseinbußen beschäftigen viele von uns. Nach und nach wurde das öffentliche Leben zurückgefahren. Unternehmen bricht die Nachfrage für einige Zeit komplett weg. Soziale Kontakte prägen uns, auf eine beschränkte Zeit müssen wir sie allerdings virtuell pflegen. Ist das alles gerechtfertigt? Die Bilder, vor allem aus Italien, erschrecken. Solange es keine klare Aussage von Experten über Alternativen gibt, sind die derzeitigen eingeschränkten Ausgangssperren verhältnismäßig. Wenn wir es schaffen, durch die Vermeidung von sozialen Kontakten Kapazitäten in deutschen Krankenhäusern freizuhalten, können wir Menschenleben retten. Das muss unser Ansporn sein!

Für Liberale ist aber auch klar: Der außergewöhnliche Zustand, einhergehend mit einer massiven Einschränkung unserer Freiheitsrechte, kann nur solange akzeptiert werden, wie es absolut erforderlich und verhältnismäßig ist! Keiner weiß heute, wann konkret diese Ausnahmesituation beendet werden kann. Unsere Pflicht als Freie Demokraten ist es, die Abwägung immer wieder einzufordern. Die Bundesregierung muss eine Exit-Strategie entwickeln, also Konzepte, wie wir das öffentliche Leben ggf. schrittweise wieder hochfahren können. Dieser Exit muss schnellstmöglich – sobald er verantwortbar ist – eingeleitet werden. (Interview mit Christian Lindner)

Die mittel- und langfristigen Folgen durch die Krise sind derzeit schwer abschätzbar. Neben der Verlangsamung der Ausbreitung geht es vor allen Dingen kurzfristig darum, unseren Unternehmen genügend Liquidität bereitzustellen. Dazu haben wir im Bundestag diese Woche weitreichende Rettungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, über die ich Sie nachfolgend informieren möchte. Zusammenfassend so viel vorab: Die Hilfen der Bundesregierung für Unternehmen sind richtig – zufrieden mit dem Rettungsprogramm bin ich aber noch nicht!

Nicht vermissen möchte ich zu erwähnen, das ganze Team der Mitarbeiter unserer Fraktion und der Abgeordnetenbüros hat viel geleistet. Erst Samstagnachmittag sind uns die Unterlagen für die Sitzungen in dieser Woche zugegangen. 24-Stunden wurde inhaltlich durchdrungen, Ideen entwickelt, Kritik in Forderungen gefasst. Es war eine tolle Teamleistung.

Meine persönliche Protokollerklärung für diese sehr kurze Plenarwoche: In diesen für die Gesellschaft und Wirtschaft schweren Tagen muss dringend gehandelt werden. Regierung und Opposition müssen konstruktiv zusammenarbeiten. Der Bundestag hat kurzfristig weitreichende Hilfspakte & Maßnahmen zum Gesundheitsschutz beschlossen. Sie müssen dringend verbessert werden, aber es ist ein Anfang. Darauf können wir aufbauen.

Herzliche Grüße

Rettungspaket für die Wirtschaft

Die KfW stellt über verschiedene Kreditprogramme in unbegrenztem Volumen Liquiditätshilfen bereit. Dies hilft insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, über die nächsten Wochen zu kommen. Unternehmen können über ihre Hausbank Zugang zu den KfW-Krediten erhalten. Eine unserer Sorgen ist, dass Kredite über die KfW nicht schnell genug in den Unternehmen ankommen. Daher unser Vorschlag: Hausbanken sollten die KfW-Kredite zu 100 Prozent garantiert werden, wenn diese an gewisse Kriterien geknüpft sind (z. B. Laufzeit von maximal 6 Monaten, Bestandskunden der Bank, die Höhe des Kredits im angemessenen Verhältnis zum Umsatz des Unternehmens stehen). Dadurch würde eine Bonitätsprüfung entbehrlich. Mit diesem Vorschlag konnten wir uns bislang nicht durchsetzen.

Für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter (auch Solo-Selbstständige) gibt es Soforthilfen: Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro, bis 10 Mitarbeiter 15.000 Euro. Für Unternehmen ab 249 Mitarbeiter steht wiederum der Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Dieser stellt 100 Mrd. Euro für Kapitalmaßnahmen sowie weitere 400 Mrd. Euro für Bürgschaften zur Verfügung. Damit sollen sich große Unternehmen leichter finanzieren können.

Aber was ist mit den mittelständischen Betrieben dazwischen? Bei ihnen arbeitet ein Großteil der Beschäftigten. Für sie steht bislang nur der Zugang zu KfW-Krediten offen. Sie brauchen aber mehr, um ihre kurzfristige Liquidität zu sichern. Daher setzen wir uns in dieser Ausnahmesituation u. a. für die Einführung einer negativen Gewinnsteuer ein.

Was ist eine negative Gewinnsteuer? Sie greift da, wo Steuerstundungen und andere Maßnahmen nicht mehr helfen. Das Finanzamt bucht kein Geld ab, sondern zahlt – gemessen an der letzten Steuererklärung – den Betrieben Geld ganz unbürokratisch aus. In einem zweiten, späteren Schritt nach Ende der Krise, sprechen wir uns für eine Einführung einer deutlich erweiterten Verlustverrechnung mit vergangenen oder zukünftigen Jahren aus. Die von den Unternehmern in der Krise bereits erhaltenen negativen Gewinnsteuerzahlungen werden darauf anrechenbar sein und können insoweit zur Stärkung des Unternehmens behalten werden. Diese Erweiterung der Verlustverrechnung wirkt wie eine nachträgliche Steuersenkung. Damit Unternehmen aufgrund entgangener Aufträge, die nicht nachgeholt werden, nicht nach der Krise durch dann fällige Steuerzahlungen in Schwierigkeiten kommen, ist eine solche nachträgliche Steuersenkung sinnvoll – sonst würden viele die Anmeldung ihrer Umsatzeinbrüche beim Finanzamt scheuen.

Wir halten die negative Gewinnsteuer für eine schnelle, zielführende zinslose Liquiditätsversorgung.

Start-ups wurden erst vergessen dann unzureichend berücksichtigt

Man mag es nicht glauben, aber Start-ups, und damit eine wichtige Zukunftsquelle unseres Wohlstands, waren zunächst im Regierungsentwurf des Rettungspakets nicht berücksichtigt. Uns Freien Demokraten ist es gelungen, dass sie zumindest ein wenig Hilfe erlangen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds kann nun auch jungen Wachstumsunternehmen helfen, sofern Sie bei einer früheren Finanzierungsrunde mit mindestens 50 Mio. Euro bewertet wurden. Diese Hilfe reicht bei weitem nicht aus. Kleine Start-ups und Investoren schauen in die Röhre. Mein Vorschlag, einen Start-up-Rettungsfonds einzurichten, hat leider nicht die Unterstützung der GroKo erhalten. Hier hätte der Staat einen Großteil der Investitionssumme (als Wandelanleihe) übernommen, wenn sich bestehende Investoren entschieden hätten, weiter in das Start-up zu investieren. Diese Maßnahme hätte allen Start-ups und Investoren geholfen. Ziel muss es sein, dass wir schnell und ausreichend Liquidität bereitstellen. Daran werde ich die kommende Zeit weiter arbeiten.

Notsituation im Haushalt

Das Rettungspaket umfasst mehrere hunderte Mrd. Euro. Der Bundestag hat alleine einem Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Milliarden Euro zugestimmt. Olaf Scholz wird mit dieser Rekordverschuldung in die Geschichtsbücher eingehen. Ohne das Zurückgreifen auf die Ausnahmeregeln in der Schuldenkrise wären die schnellen Hilfen für Unternehmen nicht möglich gewesen. Es zeigt sich jetzt: Die Schuldenbremse ist richtig, denn nur so haben wir heute den notwendigen Spielraum, um die Hilfsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Wir müssen möglich viele gesunde Unternehmen retten. Je mehr wir nicht retten, umso schwieriger (und teurer) wird es nach der erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie. Dennoch sind Einschränkungen bei Scholz Budgetplan notwendig: Unklar ist, welche Unternehmen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds verstaatlicht werden können. Wir drängen darauf, dass es nicht zu einer dauerhaften Verstaatlichung kommt und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds nicht zweckentfremdet wird, um sozialdemokratische Ziele durchzusetzen. Sofern Unternehmen staatlich gerettet werden müssen, muss eine aktive Einflussnahme der Politik auf die Unternehmensführung unterbleiben. Politische Einflussnahme ist in der Sanierung betroffener Unternehmen nicht hilfreich. Zudem muss der Bund bei einem Einstieg nach Sanierung schnellstmöglich den Ausstieg aus der Unternehmensbeteiligung angehen.

Was mich stört: Scholz baut die aufgebaute Asylrücklage von über 48 Mrd. Euro nicht ab. Dies hätte primär erfolgen müssen, bevor er neue Schulden aufnimmt. So hat er eine riesengroße Spielkasse für den anstehenden Wahlkampf. Gewünscht hätte ich mir auch einen klaren, verbindlichen Tilgungsplan, wie die neuen Schulden in den nächsten Jahren wieder abgebaut werden – mit einer Höchstdauer, bis wann dies geschehen muss. Zudem muss auch der Staat seine Ausgaben überprüfen. Wir brauchen ein Ausgabenmoratorium für alle langfristig angelegten konsumtiven Ausgaben, die nicht im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise stehen. Davon ausgenommen sind selbstverständlich Investitionen. Dagegen sollten wir Projekte wie die Grundrente nicht weiter verfolgen.

Keine zusätzliche Belastung für Vermieter

Kritisch sehen wir Freien Demokraten die Änderungen bei den Kündigungsfristen im Fall von Mietrückstand. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat ein Gesetzespaket eingebracht, in dem das Recht zur Kündigung bei Mietrückstand von zwei auf drei Monate erhöht wird. Wir sehen, dass durch den Wegfall des Einkommens bei Selbständigen oder durch Kurzarbeit Mieter in Not geraten können. Hier muss geholfen werden. Wir lehnen aber ab, die Last auf die Eigentümer zu übertragen. Das ist sachlich nicht gerechtfertigt und kann zu Dominoeffekten führen. Wir schlagen einen anderen Weg vor, der das Problem an der Wurzel beseitigt – das Sonder-Wohngeld. Mehr Informationen finden Sie hier.

Stromsteuer senken

Deutschland hat weltweit mit die höchsten Stromkosten. Aufgrund der Corona-Krise gilt es, Menschen und Unternehmen schnell zu entlasten. Daher wäre eine Senkung der Stromsteuer und eine Reduzierung der EEG-Umlage angebracht. Profitieren würden davon besonders einkommensschwächere Haushalte und Menschen, die durch die krisenbedingte Heimarbeit einen erhöhten Stromverbrauch haben.

Opposition wirkt

Der Bundestag hat diese Woche große Rettungsmaßnahmen verabschiedet. Trotz mancher Kritik, die wir als Fraktion haben, tragen wir sie mit. Wir stellen uns der Verantwortung. Stolz können wir sein, dass wir als Oppositionsfraktion zumindest einige wichtige Änderungen herbeiführen konnten. Neben der Ergänzung der finanziellen Unterstützung auch für Start-ups, wurde das Limit, ab wann der Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterstützt von 2.000 auf 249 Mitarbeiter reduziert. Damit können mehr Firmen finanziell geholfen und mehr Arbeitsplätze gesichert werden. Noch wichtiger als die Änderungen am Rettungspaket waren aber die Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Das Gesetz ermöglicht, eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ auszurufen und die Bundesregierung mit entsprechenden Maßnahmen auszustatten. Aber auch in solchen Krisensituationen müssen unsere im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte gewahrt bleiben. Massive Einschränkungen unserer Grundrechte bedürfen der Legitimation des Bundestages. Daher bin ich froh, dass das Parlament beteiligt werden muss und die Notlage nur zeitlich befristet ausgerufen werden kann. Das  Infektionsschutzgesetz darf kein Einfallstor der Regierung für Machtmissbrauch sein.

 

 

Verantwortlich
Bettina Stark-Watzinger, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: bettina.stark-watzinger@bundestag.de, Internet: https://www.stark-watzinger.deWenn Sie diesen Service nicht mehr nutzen wollen, können Sie ihn hier wieder abmelden.