Bürokratie abbauen – Bebauungspläne entschlacken!

20.01.2017

Nach welchen Kriterien haben Sie bei Ihrem letzten Kauf von Pflanzen oder Bäumen ihre Entscheidung getroffen? Eines war Ihnen wahrscheinlich – völlig zu Recht – herzlich gleichgültig: Welche Bepflanzung sieht eigentlich der örtliche Bebauungsplan für ihren Garten oder Balkon vor? Dennoch gibt es in Eppstein in diversen Bebauungsplänen tatsächlich Vorschriften über Art und Farbe der Grenzbepflanzung. Ganz so, als ob der jeweilige Besitzer diese Entscheidung nicht selbst treffen könnte.

Solch unnötige Bürokratie kommt in diesem Beispiel fast schon ulkig daher – in anderen Fällen ist es jedoch ein wirkliches Problem: Manche Bebauungspläne weisen eine derart intensive Regelungsdichte aus, dass eine Bebauung streng nach den Festsetzungen des Bebauungsplans eine unangemessen hohe Hürde ist. So gibt es Baugebiete, in denen die Mehrzahl der Eigentümer für die Realisierung ihres Bauvorhabens von den Festsetzungen des örtlichen Bebauungsplans abweichen müssen – unter Inkaufnahme zusätzlicher bürokratischer Hürden. Das kostet sowohl den Bürger als auch die Verwaltung unnötig Geld, Zeit und Nerven.

Einerseits ist es natürlich lobenswert, dass der Eppsteiner Magistrat in diesen Fällen nicht stur auf den Regelungen des Bebauungsplans beharrt, sondern in begründeten Fällen Abweichungen gestattet. Andererseits ist es offensichtlich, dass in diesen Satzungen die planungsrechtlichen Anforderungen reichlich überzogen sind. Die Ausnahme wird hier zum Grundsatz – die Regelung zum Selbstzweck.
Wir Liberale möchten schlanke und effiziente Bebauungspläne und Satzungen, die nicht alles rechtlich Mögliche, sondern nur das tatsächlich Nötige regeln. Hierfür wird sich die Eppsteiner FDP auch in Zukunft einsetzen. Nicht nur dem heimischen Garten, sondern vor allem dem Portemonnaie und den Nerven der Hauseigentümer zuliebe.