Eppsteiner Liberale beantragen Informationsfreiheitssatzung
Die Eppsteiner Liberalen fordern eine Informationsfreiheitssatzung und bringen einen entsprechenden Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2017 ein.
Unter dem Begriff der Informationszugangsfreiheit hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten in Deutschland ein modernes Verständnis demokratischer Partizipation entwickelt. Nach unserem modernen Demokratieverständnis beschränkt sich demokratische Teilhabe nicht auf die periodische Möglichkeit der Teilnahme an Wahlen, sondern umfasst auch die Möglichkeit eines jeden Bürgers, sich unmittelbar ein Bild von konkreten Verwaltungsvorgängen zu machen. Eine valide Informationsbasis ist Voraussetzung eines substantiierten Meinungsbildungsprozesses.
Der freie Zugang zu behördlichen Informationen ist vielfältig gesetzlich kodifiziert, jedoch nicht durchgängig auf allen Ebenen der Staatsverwaltung. Auf Bundesebene gewährt das Informationsfreiheitsgesetz einen voraussetzungslosen „Jedermann-Anspruch“ auf Informationen von Bundesbehörden. Auf Landesebene gibt es in 12 von 16 Bundesländern landesgesetzliche Äquivalente, die den allgemeinen Informationszugang zu Informationen bei Landesbehörden und kommunalen Behörden sicherstellen.
In den wenigen Bundesländern ohne landesrechtliches Informationsfreiheitsgesetz (Hessen, Bayern, Sachsen, Niedersachsen [in Planung]) gibt es keinen allgemeinen „Jedermann-Informationsanspruch“ gegen kommunale Behörden. Es existieren zwar diverse weitere sektorspezifische Informationszugangsansprüche, die wie die Umweltinformationsgesetze den Zugang zu speziellen Informationen reglementieren und auch gegen kommunale Behörden möglich sind. Doch solch spezielle Informationszugangsansprüche können das Fehlen eines allgemeinen Informationsanspruchs nicht adäquat ersetzen und sind auch nicht hierfür konzipiert.
Eine Informationsfreiheitssatzung ergänzt die bestehenden Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene nicht nur um ein weiteres Instrument (insb. Bürgerbegehren, verschiedene Anregungs- und Beschwerderechte sowie Bürgerbefragungen). Sie verhilft den anderen Rechten überhaupt erst, ihre volle Wirksamkeit zu entfalten, denn diese sehen grundsätzlich kein vorgelagertes Informationsrecht vor. Genau hieran mangelt es jedoch in der Praxis oftmals, um die bestehen Rechte effektiv nutzen zu können.
In Bundesländern ohne Informationsfreiheitsgesetz gibt es vielerorts kommunale Initiativen, um die Lücke im Informationsfreiheitsrecht zumindest auf kommunaler Ebene zu schließen. In Bayern wurden schon in annähernd 100 Kommunen kommunale Informationsfreiheitssatzungen erlassen, die inhaltlich der hier zur Beratung stehenden Satzung teilweise ähneln. Auch in Hessen entschließen sich immer mehr Kommunen, ihre Verwaltung mit einem zeitgemäßen Informationsfreiheitsrecht zu modernisieren.
Marcel Wölfle
(FDP-Fraktionsvorsitzender)